JudikaturJustizRS0128699

RS0128699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2016

Der Verkehrssicherungspflichtige kann seinen Sorgfaltspflichten auch dadurch nachkommen, dass er eine andere geeignete Person ‑ sei es einen Gehilfen oder einen eigenverantwortlich Handelnden ‑ mit der Durchführung der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen betraut.

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