JudikaturJustizRS0128211

RS0128211 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2014

Das Bestehen einer Sanktionsmöglichkeit iSd §§ 9, 10 AlVG ist als ausschlaggebendes Moment für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes gemäß § 176 Abs 1 Z 8 ASVG anzusehen. Da aber die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion erst im Nachhinein beurteilt wird, kommt es für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes darauf an, ob der Arbeitslose im konkreten Fall vom AMS unter Sanktionsandrohung verpflichtet wurde, sich um eine konkrete Stelle zu bewerben bzw eine bestimmte Zahl an Bewerbungen nachzuweisen (und nicht darauf, ob die Weigerung des Arbeitslosen tatsächlich sanktionierbar wäre).

Entscheidungen
3