JudikaturJustizRS0127862

RS0127862 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2022

Art 4 des 7. ZPMRK hindert nicht, dass eine Person in verschiedenen Staaten vor Gericht gestellt wird oder bestraft wird. Hier: Durchführung eines Unterbringungsverfahrens trotz des Umstands, dass bereits Gerichtsbarkeit vom türkischen Staat über die Tat ausgeübt wurde (Einweisung in Sicherheitsverwahrung und Entlassung unter Auflagen).

Entscheidungen
5