Spruch Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B VG (Art 140 B VG) an den Verfassungsgerichtshof betreffend das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) den Antrag , I.a. in § 2 in der Fassung BGBl I 2009/135 in Absatz 1 die Wortfolge „ von Personen verschiedenen Geschlechts “, I.b. in § 2 in der Fa…
Text Begründung: Die Erstantragstellerin ist österreichische Staatsbürgerin und mit der Zweitantragstellerin, einer deutschen Staatsangehörigen, am 20. August 2008 vor dem Standesamt Krefeld/Deutschland eine Lebenspartnerschaft nach dem (d)LPartG eingegangen. Beide haben ihren Wohnsitz in Wels. Mit Schri…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hält seine bereits im vorausgehenden Antrag nach Art 89 Abs 2 B-VG (Art 140 B VG) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken aufrecht, weshalb der Gesetzesprüfungsantrag in ergänzter Form neuerlich zu stellen ist: 1.1. § 8 Abs 1 FMedG lautete bis zum Beginn der Geltung de…