Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs des Sachwalters im eigenen Namen wird zurückgewiesen. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Sachwalters im Namen des Betroffenen wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Sachwalterschaftssache an das Erstgericht zur neuerl…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 11. Mai 2011 bestellte das Erstgericht den Rechtsmittelwerber gemäß § 268 ABGB zum Sachwalter für seinen Vater und sprach aus, dass er alle Angelegenheiten zu besorgen habe (§ 268 Abs 3 Z 3 ABGB). Die Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel der Betroffene in einem Pfl…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Sachwalters, mit dem er die ersatzlose Aufhebung des Umbestellungsbeschlusses anstrebt, ist, soweit das Rechtsmittel im eigenen Namen erhoben wurde, unzulässig, soweit es im Namen des Betroffenen erhoben wurde aber zulässig und im Sinne des hilfsweise gestell…