RS0125507 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Anwendung des § 56 Abs 1 Satz 3 WEG 2002 (idF WRN 2006) setzt voraus, dass ein im Zubehör-Wohnungseigentum stehender Abstellplatz im Sinn des § 1 Abs 2 WEG 1975 vorliegt, der abgespalten und verselbstständigt werden soll.