JudikaturJustizRS0124863

RS0124863 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2016

Art. 8 EMRK enthält keine allgemeine, sondern eine von den Umständen des Einzelfalles abhängige Verpflichtung der Staaten, den Ehegatten von bereits im Land niedergelassenen Ausländern im Rahmen der Familienzusammenführung eine Aufenthaltsberechtigung einzuräumen (vgl. Urteil Abdulaziz ua./GB, A/94 §§ 67-68).

Entscheidungen
11