JudikaturJustizRS0124854

RS0124854 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2015

Eine drohende Abschiebung stellt einen Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und muss unter allen Umständen notwendig und verhältnismäßig sein.

Entscheidungen
14