Spruch 1. Das Revisionsrekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof wird fortgesetzt. 2. Der außerordentliche Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 30. Jänner 2008 (ON 688) die Anträge der Mutter (vom 19. Jänner und 7. April 2005) ab, 1. die vorläufige Maßnahme der Fremdunterbringung ihrer beiden minderjährigen Kinder aufzuheben und die beiden wieder in ihre Obsorge zu geben, und 2. die Maßnahm…
Rechtliche Beurteilung 1. Das bis zur Entscheidung über die behauptete Befangenheit unterbrochene Revisionsrekursverfahren wird von Amts wegen fortgesetzt. Soweit wie beim Entzug der Obsorge das Verfahren auch von Amts wegen hätte eingeleitet werden können (Stabentheiner in Rummel³ 1. ErgBd § 176 Rz 5 mwN), ergibt sich da…