Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert , dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.127,48 EUR (darin 326,58 EUR USt und 1.168 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisions…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf dem Gebiet der Gebäudetrockenlegung/Mauertrockenlegung tätig. Sie tritt unter dem Firmenschlagwort „Aquapol" auf, das mit dem Wortbestandteil einer für sie registrierten Gemeinschaftsmarke übereinstimmt, und ist Berechtigte der Domain www.aquapol.at. Sie be…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit „kritisierender" Domains fehlt; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Der Beklagte macht geltend, die angegriffene Domain sei selbst kein Name, sondern verwende das Firmenschlagwort der Klägerin mit einem beschreibend…