Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Ausspruch, das Zahlungsbegehren sei bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ *****, GB R***** zu vollstrecken, zu entfallen hat. Insoweit wird das Klagebegehren abgewiesen. Im übrigen Umfan…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbank des am 28. Juni 2004 verstorbenen Vaters der Beklagten (im Folgenden Schuldner) hatte die ab 1999 einsetzenden Überziehungen des Pensionskontos im Vertrauen auf das Liegenschaftsvermögen des Schuldners ohne bücherliche Sicherstellung geduldet. Mit Schenkun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil zur Frage des Beginns der Anfechtungsfrist bei der Anfechtung des bücherlichen Verfügungsgeschäfts noch keine gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Die Revision ist …