JudikaturJustizRS0123169

RS0123169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2021

Ein wesentliches Kriterium für die Durchsetzbarkeit der von einem Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 begehrten Erhaltungsmaßen ist deren Dringlichkeit.

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