Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass er – unter Einschluss der in Rechtskraft erwachsenen Teile – insgesamt lautet: „Das Erbrecht des Drittantragstellers aufgrund des Gesetzes wird festgestellt. Die aufgrund der Testamente vom 4. Oktober 2001…
Text Begründung: [1] Der 2020 verstorbene Erblasser war verwitwet und hatte keine Kinder. Eltern und Großeltern waren vorverstorben. [2] Mit einem 2001 errichteten, aus zwei mit einer Heftklammer verbundenen Blättern bestehenden fremdhändigen Testament (Testament 2001) setzten sich der Erblasser und …
Rechtliche Beurteilung [11] Der Revisionsrekurs argumentiert, der bloße Hinweis der Erblasser im Testament 2001, dass es sich um ein „wechselbezügliches“ Testament handle, reiche zur Herstellung der inneren Urkundeneinheit nicht aus. Überdies erfasse der Ersatzerbfall nicht das vorzeitige Ableben eines Verfügenden. [12]…