JudikaturJustizRS0121763

RS0121763 – EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2004

Die Amtshaftungsklage an das Verwaltungsgericht ist keine wirksame Beschwerde iSd Art 13 MRK, wenn die zugesprochene Entschädigung nie bezahlt wird und wenn das Verfahren für einen Kläger, der sich aufgrund der gegenständlichen Versäumnisse der Behörden in einer Notlage befindet, beinahe fünf Jahre lang dauert. Hier: Tötung von Angehörigen und Zerstörung der Wohnstätte des Beschwerdeführers durch eine Explosion infolge mangelhafter Führung einer Mülldeponie. (Öneryildiz ua gegen die Türkei)