RS0121695 – AUSL EKMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung wegen Benutzung eines nicht genehmigten schnurlosen Telefons muss ein wirksames Rechtsmittel eröffnet werden. Die bloße Prüfung der Voraussetzungen für eine Entschädigung - ohne Prüfung der Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung - genügt den Anforderungen des Art 13 MRK nicht.