JudikaturJustizRS0121373

RS0121373 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2022

Die bloße Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens ist prima facie nicht unvereinbar mit der MRK. Auch wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme willkürlich und missbräuchlich ist, liegt mangels Opfereigenschaft dann keine Verletzung des Art 6 MRK vor, wenn dieser Antrag abgewiesen wird. Überdies ist nach stRspr des GH Art 6 MRK nicht auf Verfahren anwendbar, in denen ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wurde. Nikitin gegen Russland.

Entscheidungen
2