JudikaturJustizRS0121093

RS0121093 – EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 1999

In einem Verfahren wegen strittiger Gehaltsbestandteile von staatlichen Angestellten wird der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt, wenn eine den Rechtsstreit entscheidende Gesetzesbestimmung verabschiedet wird, die rückwirkend auch auf die noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren anzuwenden ist. Das Ziel der Vermeidung eines finanziellen Risikos für den Fall des Obsiegens der Angestellten kann den Eingriff des Gesetzgebers, der sich gleichsam an die Stelle der Parteien der ursprünglichen (gewerkschaftlichen) Vereinbarung und der für die Lösung dieser Rechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichte setzt, nicht rechtfertigen.