Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wird abgewiesen. Die Anträge auf Vorlage gemäß Art 89 B VG, auf Vorlage gemäß Art 267 AEUV sowie auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Re…
Text Begründung: Das Erstgericht bestellte in der gegenständlichen Erwachsenenschutzsache eine Sachverständige, um Befund und Gutachten darüber zu erstatten, ob beim Betroffenen eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung vorliegt, welche es ihm unmöglich macht, alle oder einzelne seiner Angeleg…
Rechtliche Beurteilung Alle Beschlüsse, die im Rahmen des Rekursverfahrens ergehen, auch solche auf Zurückweisung eines nicht selbständig anfechtbaren verfahrensleitenden Beschlusses, sind unter den Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG anfechtbar (RIS-Justiz RS0120565 [T16], RS0120974 [T11]). Eine erhebliche Rechtsfrage…