RS0120810 – AUSL EKMR, AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
RS0120810 – AUSL EKMR, AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Verteidigungsrechte des Angeklagten werden ausreichend gewahrt, wenn er über die ihm zur Last gelegten Delikte schon während der Vernehmungen und später in der Anklageschrift genau informiert wird, wenn seinem Anwalt in angemessener Frist uneingeschränkte Einsicht in die Prozessakten und in die Anklageschrift gewährt wird und um Vertagung der Verhandlung nicht angesucht wurde.