RS0120751 – AUSL EKMR Rechtssatz
RS0120751 – AUSL EKMR Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Begriff „civil right": Art 6 MRK ist unter gewissen Umständen auf Verfahren anwendbar, welche das Recht auf Ausübung geschäftlicher und beruflicher Tätigkeiten betreffen. Dies ist der Fall bei einem Bewilligungsverfahren zur Ausstrahlung von Radioprogrammen, wenn das Ausstrahlen solcher Programme zur geschäftlichen Tätigkeit der Verfahrenspartei gehört.