Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.032,20 EUR (darin 338,70 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger war seit 5. 3. 1986 Beamter der Gemeinde Wien und als solcher der Erstbeklagten dienstzugeteilt. Das aktive Dienstverhältnis endete durch Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. 8. 2009. Der Kläger begehrt aufgrund im einzelnen genannter Mobbinghandlungen seiner direkte…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht dargelegten Grund zulässig , jedoch nicht berechtigt . Der Kläger gesteht zu, dass nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (1 Ob 176/08a, 1 Ob 121/09i, 1 Ob 15/11d) auch juristische Personen des Privatrechts, die für hoheitliches Handeln in…