JudikaturJustizRS0116669

RS0116669 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2024

Ist trotz irrig zusammenfassender Subsumtionsbezeichnung erkennbar, welche strafbaren Handlungen durch die als erwiesen angenommenen Tatsachen, deren der Angeklagte schuldig befunden worden ist, begründet werden, so stellt der Oberste Gerichtshof den Inhalt des Schuldspruchs klar.

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