JudikaturJustizRS0116319

RS0116319 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2002

Die Verbücherung einer das Wohnungseigentum auflösenden Vereinbarung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer führt den Zustand schlichten Miteigentums herbei. Folglich ist die "Wiederbegründung" von Wohnungseigentum an der betreffenden Liegenschaft ein Fall des Neuerwerbs von Wohnungseigentum iSd §2 Abs2 WEG, für den -abgesehen von sonstigen Voraussetzungen- die Vorlage eines Gutachtens über die Nutzwertberechnung genügt, wie es in §12 Abs2 Z3 WEG vorgesehen ist.