JudikaturJustizRS0115598

RS0115598 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2001

Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12).

Veröff: SGb 2001,513

Entscheidung
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