RS0114203 – OGH Rechtssatz
RS0114203 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei der Verpflichtung, eine Wohnung geräumt "zu übergeben", reicht die Hinterlegung der Schlüssel zur Befreiung von der Schuld nicht aus. Wird nur die Verwahrung der Wohnungsschlüssel, nicht aber die Bestellung eines Verwahrers hinsichtlich der Wohnung begehrt, ist der Erlagsantrag unschlüssig.