JudikaturJustizRS0113847

RS0113847 – BSG Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 1999

1. Die Anerkennung einer fiktiven Beitragszeit für eine in den "eingegliederten Ostgebieten" (hier: damaliger Reichsgau Wartheland) verrichtete Arbeit kommt in entsprechender Anwendung des § 14 II WGSVG (Fassung: 22.12.1970) auch insoweit in Betracht, als die reichsgesetzliche Rentenversicherung noch nicht eingeführt worden war.

2. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit nach den damals geltenden deutschen Rechtsvorschriften als versicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen gewesen wäre.

3. Zur Abgrenzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von (nicht versicherter) Zwangsarbeit (Anschluss an BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr15).