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RS0113082 – AUSL BGH Rechtssatz
Eine Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB ist auch bei eindeutiger Haftungslage einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung. Veröff: zfs 2000/68
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