Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihres Vertreters binnen 14 Tagen die mit S 4.058,88 (hierin enthalten S 676,48 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 9. 6. 1997 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch auf Pflegegeld für die am 22. 1. 1930 geborene Irma K***** ab 1. 3. 1997 in Höhe der Stufe 3. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage stellte die Genannte das Begehren auf Zuerkennung eines Pflegegel…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin beharrt - zusammengefaßt - auf dem bereits in den Vorinstanzen eingenommenen Rechtsstandpunkt, daß eine Fortsetzungsberechtigung des Landes Tirol nach § 19 BPGG nicht zum Tragen komme, weil diesem die Stellung eines Legalzessionars als Sozialhilfeträger zukomme und es daher na…