RS0105751 – SON Rechtssatz
RS0105751 – SON Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
OEA 18.2.1972, 14/OEA/1972
Ein überbetrieblicher Zusammenschluß von Berufsangehörigen liegt auch schon dann vor, wenn der Beitritt zu der Vereinigung nicht von der Zugehörigkeit zu einem einzigen Betrieb abhängig gemacht wird, ohne daß er deshalb allen Berufsangehörigen offenstehen müßte.