JudikaturJustizRS0105733

RS0105733 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 1981

RFK 22.12.1981, 227/1-RFK/82

Für die tagesaktuelle Berichterstattung (Nachrichten und Reportagen) über kritische Äußerungen ist es nicht geboten, Stellungnahmen der davon Betroffenen einzuholen, wenn die Kritik nicht auf Veranlassung des ORF (sondern etwa anläßlich einer öffentlichen Pressekonferenz) geäußert wurde.