JudikaturJustizRS0105468

RS0105468 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1984

Schiedsstelle beim BMJ 1.10.1984, 15/25 - Schied/83

Ist mit der Vorlage von Belegen an den Anspruchsberechtigten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des zur Rechnungslegung Verpflichteten verbunden, so hat dieser die Wahlmöglichkeit, die Belege einem Wirtschaftsprüfer seiner Wahl vorzulegen, sofern er dessen Kosten trägt und ihn ermächtigt, dem Anspruchsberechtigten auf Grund dieser Belege Auskunft über die Richtigkeit der gelegten Rechnung zu geben (hier: Gefahr eines Lieferboykotts infolge Bekanntwerdens der Bezugsquellen des zur Rechnungslegung Verpflichteten).