JudikaturJustizRS0105464

RS0105464 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1976

a) Verwechselbare Ähnlichkeit der für Weine eingetragenen Wortmarken "Kremser Rose" und "Wachauer Rose".

b) Ob der Herkunftsbezeichnung bei Weinen markenrechtliche Unterscheidungskraft zukommt, ist nicht auf Grund des WeinG, sondern ausschließlich nach dem MSchG zu beurteilen.

Veröff: PBl 1976,133 = ÖBl 1976,124

Entscheidung
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