JudikaturJustizRS0105419

RS0105419 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
10. März 1976

a) "Harissa" als Marke für Fleischwaren und Fischwaren, Fleischkonserven, Fischkonserven und Gemüsekonserven, Käse, Gewürze, Soßen, Senf und Ketchup nicht zulässig.

b) Bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 4 MSchG kann die Ausschließung des betreffenden Zeichens von der Registrierung als Marke nicht aus § 1 MSchG widerlegt werden.

Veröff: PBl 1976,117 = ÖBl 1976,123

Entscheidung
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