JudikaturJustizRS0105391

RS0105391 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 1989

Ein Antrag nach § 30 a MSchG auf Übertragung oder Löschung einer Marke, die unter Verstoß gegen die Pflicht zur Wahrung der geschäftlichen Interessen des Antragstellers angemeldet worden ist, kann nur auf im Ausland durch Registrierung oder Gebrauch erworbene Warenbezeichnungen oder Dienstleistungsbezeichnungen, nicht auf ältere Firmenrechte gestützt werden. Die Frage des Erwerbs dieser älteren Rechte ist dabei nach den Vorschriften des betreffenden Staates zu prüfen.

Veröff: GRURInt 1990,870

Entscheidung
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