RS0105390 – OPM Rechtssatz
RS0105390 – OPM Rechtssatz
In einem Löschungsverfahren nach dieser Gesetzesstelle ist bei der Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Eintragungsvoraussetzung immer auf den Prioritätszeitpunkt der angefochtenen Marke abzustellen.
Veröff: ÖBl 1981,40 (mit Anmerkung von Barger)