JudikaturJustizRS0105389

RS0105389 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 1983

Wer die Verkehrsgeltung bestreitet, muß beweisen (nicht nur bescheinigen), daß sie am Prioritätstag nicht bestanden hat - unter Umständen auch bloß dadurch, daß er sich auf die im Registrierungsverfahren vorgelegten Beweise stützt und lediglich behauptet, sie hätten bei richtiger rechtlicher Beurteilung nicht ausgereicht.

Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Berger)

Entscheidung
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