RS0105371 – OPM Rechtssatz
RS0105371 – OPM Rechtssatz
Daß dem Fachmann die Ausführung eines Patents nach den Patentansprüchen allein nicht möglich ist, sondern daß er dazu der in der Beschreibung enthaltenen Informationen bedarf, ist bei chemischen Patenten die Regel und schadet nicht.
Veröff: PBl 1966,115 = ÖBl 1966,108