JudikaturJustizRS0105298

RS0105298 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 1944

RG 7.6.1944, VII 6/44

Als Heiratsgut kann jeder Vermögenswert gegeben werden, somit auch die Zahlung der Herstellungskosten eines Hotels, die auf die dem Manne gehörende Hälfte entfallen. Ein Heiratsgutvertrag ist bei Bestellung auf einen Dritten im Falle der Übergabe jedenfalls auch ohne Notariatsakt wirksam.