RS0105294 – PGH Rechtssatz
RS0105294 – PGH Rechtssatz
PGH 23.12.1953, M 4/4-1953
Das Verfahren über einen Markenlöschungsantrag nach § 22 c MSchG 1953 ist ein Streitverfahren. Daher hat der Antragsteller zu beweisen, nicht bloß glaubhaft zu machen, daß die Marke zu Unrecht eingetragen wurde.
Veröff: ÖBl 1954,3