JudikaturJustizRS0105294

RS0105294 – PGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 1953

PGH 23.12.1953, M 4/4-1953

Das Verfahren über einen Markenlöschungsantrag nach § 22 c MSchG 1953 ist ein Streitverfahren. Daher hat der Antragsteller zu beweisen, nicht bloß glaubhaft zu machen, daß die Marke zu Unrecht eingetragen wurde.

Veröff: ÖBl 1954,3

Entscheidung
0
0