JudikaturJustizRS0105289

RS0105289 – PGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 1965

Der Anspruch auf Löschung einer jüngeren Marke nach § 22 MSchG besteht unabhängig davon, ob die ältere Marke tatsächlich im inländischen Geschäftsverkehr verwendet wird. Auch Vorratsmarken und Defensivmarken genießen vollen Markenschutz.

Veröff: PBl 1965,132 = ÖBl 1965,85

Entscheidung
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