JudikaturJustizRS0105231

RS0105231 – PGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 1964

Das der Anmeldeabteilung zugeteilte rechtskundige Mitglied, das bei der Beschlußfassung über die öffentliche Bekanntmachung der Anmeldung eine Stellungnahme zur Prioritätsfrage abgegeben hat, ist von der Mitwirkung bei der Verhandlung und Entscheidung über einen Antrag auf Nichtigerklärung desselben Patents ausgeschlossen.

Veröff: PBl 1965,51 = ÖBl 1965,32

Entscheidung
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