JudikaturJustizRS0105225

RS0105225 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1944

RG 17.5.1944, IV 83/44

Der Aufhebungsanspruch nach § 38 Abs 2 EheG wird durch die Fortsetzung der Ehe ausgeschlossen, auch wenn der klageberechtigte Ehegatte die Nichterhebung der Klage von einer aufschiebenden Bedingung abhängig gemacht hat.