JudikaturJustizRS0105214

RS0105214 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1941

RG 1.10.1941, VIII 79/40

Bei der Anfechtung von Pfandrechtseinverleibungen wegen Gläubigerbenachteiligung bedarf es, zumal dann, wenn sich der Erfolg erst im Zwangsversteigerungsverfahren der belasteten Liegenschaft feststellen lassen wird, nicht des vollen Beweises, daß die beabsichtigte Anfechtungsklage Erfolg haben werde.