JudikaturJustizRS0105196

RS0105196 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1940

RG 13.3.1940, VIII B 9

In der Durchführung einer vom Gesetz für überflüssig erklärten Verhandlung und in der Einhaltung einer anderen als der vom Gesetze vorgesehenen Entscheidungsform kann keine Nichtigkeit oder ein ihr gleichkommender Mangel erblickt werden.