JudikaturJustizRS0105195

RS0105195 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 1942

RG 10.6.1942, VIII 27/42

Hat das Erstgericht mit Teilurteil nur über einen Teil des Klagebegehrens entschieden, das Berufungsgericht sich aber nicht auf die Überprüfung dieses Teilurteiles beschränkt, sondern auch über das weitere Klagebegehren entschieden, so liegt zwar nicht Nichtigkeit nach § 477 ZPO, wohl aber ein Mangel des Verfahrens vor.