RS0105195 – RG Rechtssatz
RS0105195 – RG Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
RG 10.6.1942, VIII 27/42
Hat das Erstgericht mit Teilurteil nur über einen Teil des Klagebegehrens entschieden, das Berufungsgericht sich aber nicht auf die Überprüfung dieses Teilurteiles beschränkt, sondern auch über das weitere Klagebegehren entschieden, so liegt zwar nicht Nichtigkeit nach § 477 ZPO, wohl aber ein Mangel des Verfahrens vor.