JudikaturJustizRS0105171

RS0105171 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 1945

RG 7.2.1945, VII 200/44

Die Fällung eines Teilurteiles über den Nichtbestand einer Gegenforderung ist dann zulässig, wenn dadurch der wesentliche Streitpunkt zwischen den Parteien beseitigt wird.