RS0105171 – RG Rechtssatz
RS0105171 – RG Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
RG 7.2.1945, VII 200/44
Die Fällung eines Teilurteiles über den Nichtbestand einer Gegenforderung ist dann zulässig, wenn dadurch der wesentliche Streitpunkt zwischen den Parteien beseitigt wird.