RS0105167 – RG Rechtssatz
RS0105167 – RG Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
RG 19.3.1941, VIII 2/41
Eine sogenannte Dispensehegattin hat einen Anspruch auf Witwenrente nur in dem Fall, daß eine anspruchsberechtigte Witwe aus erster Ehe nicht vorhanden ist.