JudikaturJustizRS0105165

RS0105165 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 1942

RG 4.11.1942, IV 178/42

Der wegen Fehlens einer schweren Eheverfehlung mit seiner, auf § 49 EheG gestützten Scheidungsklage abgewiesene Ehegatte kann mit diesen Verfehlungen einen Mitschuldantrag nicht mehr begründen.