RS0105115 – RG Rechtssatz
RS0105115 – RG Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
RG 8.1.1940, VIII 720/39
Ein Anspruch nach § 1327 ABGB kann von der Mutter eines getöteten zehnjährigen Sohnes nicht erhoben werden, da es vollkommen ungewiß ist, ob ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen ihn jemals hätte entstehen können.