JudikaturJustizRS0105107

RS0105107 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 1940

RG 11.1.1940, VIII 135/40

Aus dem Umstand, daß der § 26 GAngG keine dem § 27 Z 3 AngG entsprechende Bestimmung (Entlassung wegen Übertretung des Konkurrenzverbotes) enthält, kann nicht geschlossen werden, daß der Abschluß selbständiger Geschäfte durch den Gutsangestellten ohne Genehmigung seines Dienstgebers an sich keinen Entlassungsgrund darstellen kann. Die Aufzählung der §§ 25, 26 GAngG ist nur eine beispielsweise.